Motorrad-Führerscheinklassen
Klasse A
Die unbegrenzte Klasse.
Ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis ist der Direkteinstieg ab 24 Jahre möglich.
Eine theoretische und praktische Fahrausbildung ist erforderlich.
Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Klasse A2
Motorräder ab einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW. Mindestalter: 18 Jahren.
Eine theoretische und praktische Fahrausbildung ist erforderlich.
Bei einem Vorbesitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Klasse A1
Leichtkrafträder von nicht mehr als 125 cm³ Hubraum und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Mindestalter 16 Jahre.
Eine theoretische und praktische Fahrausbildung ist erforderlich.
B 196
Pkw-Führerschein-Inhaber/innen können die Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 erweitern. Und zwar ohne Prüfung sondern nur mit einer Fahrerschulung. Nur in Deutschland gültig!
Voraussetzungen für sind:
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung
Umfang der Fahrerschulung:
- 4 x 90 Min. Theorieunterricht
- mind. 450 Min. Praxisstunden