Motorrad-Führerscheinklassen

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Klasse A 

Die unbegrenzte Klasse.
Ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis ist der Direkteinstieg ab 24 Jahre möglich. 
Eine theoretische und praktische Fahrausbildung ist erforderlich.

Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

  

Klasse A2

Motorräder ab einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW. Mindestalter: 18 Jahren.

Eine theoretische und praktische Fahrausbildung ist erforderlich.

Bei einem Vorbesitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Klasse A1

Leichtkrafträder von nicht mehr als 125 cm³ Hubraum und  einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Mindestalter 16 Jahre. 

Eine theoretische und praktische Fahrausbildung ist erforderlich. 

B 196

Pkw-Führerschein-Inhaber/innen können die Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 erweitern. Und zwar ohne Prüfung sondern nur mit einer Fahrerschulung. Nur in Deutschland gültig!

Voraussetzungen für sind:

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung


Umfang der Fahrerschulung: 

  • 4 x 90 Min. Theorieunterricht
  • mind. 450 Min.  Praxisstunden